Infothek / Ratgeber

Wissen, das Vorsorge verständlich macht.

Ratgeberthemen und Glossar für Notfallplanung, Vorsorgedokumente, Nachlassplanung und Generationenberatung.

Ratgeber

Orientierung für die wichtigsten Vorsorgefragen.

Die Beiträge sind bewusst verständlich formuliert und führen zu den passenden Leistungsseiten.

Warum ein Notfallordner wichtig ist

Ein Notfallordner hilft Angehörigen, Dokumente, Kontakte und Zugänge in belastenden Situationen schneller zu finden.

Zum Notfallordner

Was Angehörige im Ernstfall brauchen

Handlungsfähigkeit entsteht durch Vollmachten, Ansprechpartner, medizinische Hinweise, Verträge und eine klare Kontaktkette.

Vorsorgedokumente ansehen

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Die Vollmacht regelt, wer handeln darf. Die Patientenverfügung beschreibt medizinische Wünsche. Beides sollte zusammen gedacht werden.

Unterschied verstehen

Nachlassplanung und Familienfrieden

Je klarer Unterlagen, Wünsche und Zuständigkeiten dokumentiert sind, desto weniger Raum bleibt für Unsicherheit.

Nachlass planen

Warum Unternehmer eine Notfallplanung brauchen

Im Betrieb müssen Vertretungen, Konten, Software, Ansprechpartner und Entscheidungswege vor dem Ernstfall geklärt sein.

Unternehmen absichern
A
Wer ein Testament auffindet oder besitzt, muss dies unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht herausgeben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser verstorben ist. Die Verpflichtung gilt auch, wenn der Besitzer das Testament als ungültig oder widerrufen einordnet. Weitere Entscheidungen darüber obliegen dem Nachlassgericht.
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 9 Abs. 1 MBO-Ä bzw. den Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Ärzte haben über das, was ihnen anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten zu schweigen. Die Schweigepflicht ergibt sich zudem aus dem Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB). Ein Verstoß kann berufsrechtliche Maßnahmen, Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 203 StGB). Personen ab dem 16. Lebensjahr sind testierfähig. Gleichzeitig gilt die Schweigepflicht, sodass Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen nicht ohne Weiteres einbezogen werden dürfen.
Als ärztliche Zwangsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sind, aber dem natürlichen Willen des Betroffenen widersprechen.
Die Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll.
Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (z.B. Geschäftspartner) als Außenverhältnis. Die Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet.
B
Diese ermächtigt nur zu gewöhnlichen Bankgeschäften. Eine gesonderte Bankvollmacht kann neben einer Vorsorgevollmacht manchmal zweckmäßig sein. Eine Bankvollmacht kann von der Bank nicht rechtlich eingefordert werden.
Diese sind grundsätzlich vom Erben zu tragen.
Eine Einwilligung in medizinisch notwendige Maßnahmen darf der Bevollmächtigte nur verweigern oder widerrufen, wenn er dazu in einer mindestens schriftlichen Vorsorgevollmacht ausdrücklich ermächtigt wurde.
Als Behindertentestament wird ein Testament bezeichnet, bei dem Bedachte aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Ausgestaltung dient dazu, trotz Erbschaft volle staatliche Unterstützung zu erhalten. Hierbei ist eine Dauertestamentsvollstreckung angeraten.
Ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Alleinerbeinsetzung der Ehegatten. Erst mit dem zweiten Todesfall soll der gesamte Nachlass einem Dritten zufallen (Schlusserbe). Es wirft steuer- und pflichtteilsrechtliche Fragen auf.
Die Erklärung eines lebenden Menschen, in der festgelegt wird, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll — Bestattungsart, Ablauf, Grabpflege und finanzielle Positionen.
Für Volljährige, die aufgrund psychischer Erkrankung oder Behinderung ihre Geschäfte nicht mehr selbst besorgen können, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Nicht erforderlich, wenn eine Vollmacht vorliegt. Das Gericht prüft im ZVR, ob eine Vorsorgevollmacht registriert wurde.
Zuständig für Betreuung (Bestellung eines Betreuers, Einwilligungsvorbehalt), Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaft.
Dient nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der näheren Ausgestaltung einer gerichtlich angeordneten Betreuung. Sie kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung enthalten und entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht.
Personen, die aufgrund einer Vorsorgevollmacht für den entscheidungsunfähigen Vollmachtgeber handeln. Da sie grundsätzlich nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, sollte ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen.
Regelt In-sich-Geschäfte. Wenn der Bevollmächtigte auf beiden Seiten eines Vertrags handelt, ist dies nur zulässig, wenn es gestattet wurde oder zur Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit dient. In einer Vorsorgevollmacht kann davon befreit werden.
Besonders gefährliche medizinische Eingriffe müssen gerichtlich genehmigt werden. Bevollmächtigte können nur einwilligen, wenn die Vollmacht dies ausdrücklich umfasst und mindestens schriftlich erteilt wurde.
Freiheitsentziehende Unterbringungen oder unterbringungsähnliche Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig und müssen gerichtlich genehmigt werden.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen bedürfen der Genehmigung der Vertrauensperson und des Betreuungsgerichts. Die Vorsorgevollmacht muss mindestens schriftlich abgefasst sein und die Einwilligung ausdrücklich umfassen.
Führt das Zentrale Vorsorgeregister und das Zentrale Testamentsregister im gesetzlichen Auftrag unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
D
Kommt in Betracht, wenn der Erblasser an einem abgesperrten Ort ist und kein Notar erreichbar. Das Testament kann vor drei Zeugen errichtet werden und verliert drei Monate nach Errichtung seine Wirksamkeit.
E
Auf Dauer angelegtes Zusammenleben ohne Eheschließung. Kein gesetzliches Erbrecht vorgesehen. Regelung durch Testament oder Erbvertrag empfohlen.
Testament von Ehegatten, bei dem wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod des Erstversterbenden bindend werden.
Ermöglicht einem von mehreren Bevollmächtigten, allein für den Vollmachtgeber zu handeln.
Jeder gesetzliche Erbe kann enterbt werden. Die nächsten Angehörigen sind dann pflichtteilsberechtigt.
Der Erbe tritt vollständig in die rechtliche Position des Erblassers ein und haftet mit eigenem Vermögen für alle Schulden aus dem Nachlass.
Es gibt verschiedenste Werkzeuge für die Nachlassgestaltung. Ob Testament, Erbvertrag oder Vermächtnisse — es hängt von den persönlichen Wünschen ab. Steuerliche Aspekte sollten nie außer Acht gelassen werden.
Die Person, deren Vermögen nach dem Tod auf die Erben übergeht.
Derjenige, der aufgrund eines nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Er ist den wirklichen Erben zur Auskunft verpflichtet.
Amtliches Zeugnis über das Erbrecht und die Größe des Erbteils. Kann beim Notar oder Amtsgericht beantragt werden.
F
Family Offices bieten generationenübergreifende Vermögens- und Nachfolgeplanung, Mediation, Buchführung, Steuer- und Rechtsberatung (über Dienstleister) sowie persönliche Dienstleistungen wie Reiseplanung, Vorsorgevollmacht-Hilfe und Immobilienverwaltung.
Häufige Fehler: Kein Testament erstellt oder zu spät, Testament unvollständig, Erbschaftssteuer nicht einkalkuliert, Testament nicht aktualisiert, Testament zu Hause aufbewahrt.
Liegen vor, wenn der Betroffene auf beschränktem Raum festgehalten oder ständig überwacht wird. Auch stark beruhigende Medikamente können diese Wirkung haben.
G
Angeborene oder durch frühkindliche Hirnschädigungen erworbene Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade.
Umfassende Vollmacht, die zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte berechtigt, bei denen Vertretung zulässig ist.
Mehrere Bevollmächtigte können nur gemeinsam für den Vollmachtgeber handeln.
Wer dauerhaft keinen freien Willen bilden kann. Auch Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig.
Greift nur ein, wenn keine eigene Verfügung von Todes wegen vorliegt. Als Erben kommen Verwandte und Ehegatten in Betracht.
Bei Minderjährigen meist beide Elternteile. Volljährige entscheiden selbst, außer bei Betreuungsbedarf.
Befugnis zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte für die Gesundheit des Betroffenen.
Nur mit notariell beurkundeter oder öffentlich beglaubigter Vorsorgevollmacht möglich.
H
Regelt Aufenthaltsort, Futter, Unterbringung, tierärztliche Versorgung, evtl. Verkauf und finanzielle Angelegenheiten von Haus- und Großtieren.
Nicht alle können vom Bevollmächtigten erledigt werden, z.B. die Testamentserrichtung.
I
Liegt vor, wenn der Bevollmächtigte auf beiden Seiten eines Vertrags handelt. Gemäß § 181 BGB nur zulässig, wenn gestattet. In Vorsorgevollmachten kann davon befreit werden.
Das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Die Unterscheidung zum Außenverhältnis entscheidet über die Praxistauglichkeit der Vollmacht.
K
Kann gerichtlich bestellt werden, falls Anzeichen für Missbrauch einer Vorsorgevollmacht bestehen.
M
Gefährliche Eingriffe müssen gerichtlich genehmigt werden. Bevollmächtigte können nur einwilligen, wenn die Vollmacht dies ausdrücklich umfasst (§ 1904 BGB).
N
Kommt nach dem Vorerben zum Zug. Auch ein anderer Zeitpunkt als der Tod des Vorerben kann festgelegt werden.
Das gesamte Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt des Todes.
Die vom Erblasser herrührenden Schulden, für die der Erbe haftet.
Ohne Eheschließung haben Lebensgefährten keinerlei gegenseitige Erbansprüche. Testamentarische Regelung erforderlich.
Das umfassende Recht, die Nutzungen einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen.
Persönliche Karte im Scheckkartenformat für die 24-Stunden-Abrufbarkeit von Vorsorgedokumenten im Notfall.
Sollte enthalten: Persönliche Informationen und NOTFALLPLAN, Testament in Kopie, Bestattungsverfügung, Notfalldokumente in Kopie, Krankenakten, Hinweise zur Organspende, Kontovollmacht & Finanzen, wichtige Dokumente und Passwörter, Kontaktdaten Angehörige, Dienstleister im Notfall, Verträge/Abos/Mitgliedschaften, private Vorsorge und Absicherungen, Berufliches und Rente.
Wird vor dem Bürgermeister oder drei Zeugen errichtet, wenn kein Notar erreichbar ist. Wird nach drei Monaten unwirksam.
O
Organe dürfen nur nach Hirntod-Nachweis und vorliegender Zustimmung entnommen werden. Organspende und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt sein.
P
Enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung bei Entscheidungsunfähigkeit. Sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.
Personensorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über Unterbringung.
Unentziehbarer Geldanspruch — in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Steht enterbten Abkömmlingen und Ehegatten zu.
Geldansprüche gegen die Erben, meist in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Lebensbedrohung oder schwerer Straftat.
Betrifft Fälle, in denen der Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten geschmälert wurde.
Kann durch notariellen Vertrag zwischen Erblasser und Berechtigtem vereinbart werden.
Alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen sowie seelische Störungen mit körperlichen Ursachen. Auch Abhängigkeitserkrankungen und Neurosen können dazugehören.
S
Einschränkung der Verpflichtung zum Einsatz eigenen Vermögens im Sozial- und Unterhaltsrecht.
Einem Betreuer grundsätzlich verboten. Ein Vorsorgebevollmächtigter kann ermächtigt werden, unentgeltlich über Vermögensgegenstände zu verfügen.
Der Vollmachtnehmer kann in seiner Auskunftsmöglichkeit durch den Vollmachtgeber beschränkt werden.
Bleibende psychische Beeinträchtigungen als Folge psychischer Erkrankungen, einschließlich Altersabbau.
Eltern können rechtzeitig festlegen, bei wem ihre minderjährigen Kinder im Ernstfall aufwachsen sollen und bestimmte Personen vom Sorgerecht ausschließen.
T
Das Gesetz sieht ordentliche Testamente vor (notariell beurkundet). Testamente können auch handschriftlich verfasst werden. Außerdem sind Nottestamente zulässig.
Kann zur Abwicklung oder Verwaltung des Nachlasses als Abwicklungs- oder Dauertestamentsvollstreckung angeordnet werden.
Gelten über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und erleichtern die Nachlassverwaltung.
Erklärung über die Wünsche zur dereinstigen Bestattung — Art, Ablauf, Grabpflege und finanzielle Regelungen.
U
Vollmacht, die ein Bevollmächtigter einer weiteren Person erteilt. Abhängig vom Inhalt der Hauptvollmacht.
Vorsorge für den geschäftlichen Bereich. Bei Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sollten Weiterführung, Verkauf oder Aufgabe des Unternehmens geregelt sein.
V
Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend können Sie Verantwortung auf uns übertragen — auch persönliche Dienstleistungen und Hilfe bei Formalitäten.
Verwaltung und Verfügung über Vermögen, Verträge, Sozialleistungen, gerichtliche Vertretung und erbrechtliche Angelegenheiten.
Gibt es nicht mehr — deren Aufgaben wurden auf Familien- und Betreuungsgerichte übertragen.
Werden nacheinander Erben. Für den Vorerben gelten Verfügungsbeschränkungen. Regelungen sind komplex und bedürfen rechtlicher Beratung.
Nimmt die Angelegenheiten Volljähriger wahr. Nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter.
Eine oder mehrere Vertrauenspersonen werden bevollmächtigt, für den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten zu handeln. Ziel: Betreuung vermeiden und Selbstbestimmung sichern.
W
Jederzeit möglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Nicht formgebunden. Bei ZVR-Registrierung sollte auch der Widerruf gemeldet werden.
Z
Dient dem Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden im Sterbefall. Standesämter melden alle Sterbefälle an die Bundesnotarkammer.
Im ZVR sollte jede Vorsorgevollmacht registriert werden. Über 4 Mio. Vorsorgeverfügungen sind registriert. Betreuungsgerichte können jederzeit elektronisch zugreifen.
Gesetzlicher Güterstand von Ehegatten. Vermögen bleibt getrennt, bei Beendigung erfolgt Zugewinnausgleich. Im Erbrecht pauschal durch Erhöhung des Erbteils um ein Viertel möglich.

*Inhalte wurden von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt, welche Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen.

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