Vorsorgevollmacht
Handlungsbefugnis für vertraute Personen.

Vorsorgedokumente
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Trauerverfügung müssen zueinander passen und auffindbar bleiben.
Selbstbestimmung
Im Ernstfall müssen Angehörige, Ärzte, Bevollmächtigte und Behörden wissen, wer entscheiden darf und welche Wünsche gelten. Nafoplan sorgt dafür, dass die relevanten Dokumente systematisch vorbereitet und sauber dokumentiert werden.
Die Beratung ist verständlich, persönlich und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Unterlagen werden bei Bedarf an Dienstleister und Fachanwälte weitergeleitet; die rechtliche Gestaltung übernehmen Fachanwälte.
Handlungsbefugnis für vertraute Personen.
Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung.
Medizinische Wünsche bei Entscheidungsunfähigkeit.
Vorsorge für minderjährige Kinder.
Zusätzliche persönliche Erklärung für besondere medizinische Situationen. PDF öffnen
Persönliche Wünsche für Abschied und Bestattung.
Vorsorge für den geschäftlichen Bereich.
Regelung zum Umgang mit Haus- und Großtieren.
Entbindung für weitere Vertrauenspersonen, wenn sie in der Situation sinnvoll ist.
Hinweis auf die geschützte Verfügbarkeit wichtiger Vorsorgedokumente über die jeweilige Partnerlösung.
Prüfung, ob Unterlagen und Angaben noch passen.

Praxis statt Papierstapel
Darum verbindet Nafoplan die Dokumentenstruktur mit Notfallordner, Notfallkarte, Ansprechpartnern und einer regelmäßigen Aktualisierung.
FAQ
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer handeln darf. Die Patientenverfügung beschreibt medizinische Wünsche für Situationen, in denen Sie selbst nicht entscheiden können.
Weil Dokumente zur Lebenssituation, zu Bevollmächtigten und zu praktischen Abläufen passen müssen. Außerdem müssen sie auffindbar und aktuell sein.
Nein. Generationenberatung ersetzt keine Rechtsberatung. Wo rechtliche Prüfung nötig ist, werden dafür zuständige Fachanwälte eingebunden.
Nächster Schritt
Wir besprechen, welche Dokumente in Ihrer Situation relevant sind und wie sie sinnvoll abgelegt werden.